Umgangssprachlich wird jeder süße Aufstrich aus einer oder mehreren Fruchtarten als Marmelade
bezeichnet. Das ist uns bewusst, deshalb haben wir unter den Marktleuten ja auch unseren Spitznamen weg. Wir sind die "Marmelade" :)
Heute ist der Begriff Marmelade jedoch einem Erzeugnis aus Zitrusfrüchten, wie z.B. Orangen, vorbehalten. Marmelade besteht aus einem
oder mehreren Zitrusfruchtbestandteilen – wie dem Fruchtmark, der Schale oder dem Saft der
jeweiligen Zitrusfrucht – sowie Zucker und Wasser.
Konfitüre ist eine streichfähige Fruchtzubereitung, die aus einer oder mehreren Fruchtarten,
Zuckerarten und Wasser besteht. Die Verordnung schreibt einen Mindestzuckergehalt von 55 g pro 100g Erzeugnis vor.
Ein Gelee ist eine streichbare Zubereitung aus Fruchtsaft und Zuckerarten. Jedoch nie mit Fruchtstücken.